Arbeitszeit als Werkstudent: Regelungen & Infos

Arbeitszeit als Werkstudent: Regelungen & Infos

Studieren, aber dennoch mit einem Nebenjob genügend Geld für den eigenen Unterhalt verdienen? Das geht mit einem Job als Werkstudent. In diesem Artikel geht es darum, wie viele Stunden eine solche Tätigkeit umfasst und wie viel du höchstens arbeiten darfst, um das Werkstudentenprivileg nicht zu verlieren.

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen, gibt es viele. Eine der begehrtesten Varianten ist der Werkstudentenjob. Bei einem Werkstudentenjob ist das Gehalt oft deutlich höher als bei Aushilfsjobs im Café, Restaurant oder einem Supermarkt.

Eine Werkstudententätigkeit kann oft flexibel ausgestaltet und damit optimal an dein Studium angepasst werden. Und du verdienst nicht nur das nötige Geld, sondern sammelst auch schon Berufserfahrung in dem Bereich, in dem du später tätig werden möchtest. Das hilft dir später bei Bewerbungen für deinen ersten Job als Absolvent. Wenn du dich gut machst, kannst du womöglich nach dem Studium auch bei dem Unternehmen anfangen, bei dem du schon als Werkstudent gearbeitet hast.

Doch was ist ein Werkstudent überhaupt – und was ist das Werkstudentenprivileg? Ein Werkstudent ist ein eingeschriebener Student, der in Vollzeit studiert, nebenher jedoch eine begrenzte Zahl an Stunden arbeitet. Nicht als Werkstudent gelten Studenten, die in Teilzeit studieren, schon mehr als 25 Semester studieren oder die an ihrer Promotion arbeiten. Auch duale Studenten können keine Werkstudenten werden.

Als Werkstudent hast du Jobs, die etwas mit deinen Studieninhalten zu tun haben. Somit wendest du die Inhalte deines Studiums als Werkstudent auch praktisch an. Das qualifiziert dich für deine spätere Karriere und hilft, die Kenntnisse aus dem Studium zu vertiefen.

Als Werkstudent ist es einfacher, genügend Geld zu verdienen

Das Werkstudentenprivileg bezieht sich auf die Sozialversicherung. Wenn du als Werkstudent arbeitest, musst du in der Regel keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen und hast keine Sozialabgaben, die deinen Lohn mindern. Mit der Regelung ist es für Studenten einfacher, ohne nennenswerte Abgaben einem Nebenjob nachzugehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Bei einem Entgelt von maximal 445 Euro im Monat kannst du ohnehin familienversichert bleiben. Verdienst du mehr, giltst aber aufgrund des Umfangs deines Werkstudentenjobs als Werkstudent, reicht die einfache studentische Krankenversicherung. Somit zahlst du vergleichsweise geringe Beiträge in die Krankenversicherung ein – und hast am Ende mehr Geld auf dem Konto als etwa bei einem Teilzeitjob.

Was gilt für die Arbeitszeiten als Werkstudent?

Werkstudentenjobs unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umfangs teilweise deutlich voneinander. Manche Studenten arbeiten nur fünf Stunden pro Woche, andere 20. Manche Werkstudenten sind nur in den Semesterferien tätig, andere können ihre Stundenzahl flexibel an die Anforderungen ihres Studiums anpassen und arbeiten mal mehr und mal weniger.

Gleichzeitig gilt das Werkstudentenprivileg für dich nur, wenn du ein gewisses wöchentliches Stundenkontingent im Durchschnitt nicht überschreitest. Während des Semesters gilt eine Grenze von 20 Wochenstunden.

In der vorlesungsfreien Zeit darfst du als Werkstudent hingegen auch mehr arbeiten. Auch eine vorübergehende Vollzeit-Tätigkeit von 40 Wochenstunden ist dann denkbar. Diese Regelung hängt damit zusammen, dass du aus Sicht der Versicherung noch primär Student bist, wenn du mindestens so viel Zeit für dein Studium aufwendest wie für deinen Nebenjob. Deshalb darfst du während des Semesters auch nur durchschnittlich 20 Stunden pro Woche als Werkstudent tätig sein.

Wochenendarbeit ist oft zusätzlich möglich

Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, denen du nachts oder am Wochenende nachgehst – also zu Zeiten, wo du in der Regel ohnehin nicht studierst und auch keine Kurse und Vorlesungen stattfinden. Allerdings geht auch das nicht unbegrenzt. Die Arbeit am Wochenende oder nachts darf aufs Jahr gerechnet an nicht mehr als 26 Wochenenden stattfinden. Wenn du das beachtest, kannst du unter der Woche bis zu 20 Stunden arbeiten und dennoch ab und an Schichten am Wochenende übernehmen, um mehr Geld zu verdienen.

Am Ende legt jedoch deine Krankenversicherung fest, ob du als Student zu werten bist und somit das Werkstudentenprivileg für dich gilt. Wenn die Versicherung zu dem Schluss kommt, dass das Studium zur Nebensache geworden und du somit als regulärer Arbeitnehmer zu werten bist, fällt dieses Privileg jedoch weg. Du giltst dann in jeder Hinsicht als regulärer Arbeitnehmer.

Theoretisch kannst du mehr als nur einen Werkstudentenjob annehmen. Bei deinen Überlegungen solltest du jedoch beachten, dass die 20-Stunden-Grenze die Summe aller Tätigkeiten darstellt. Das bedeutet, dass du nicht in einem Werkstudentenjob fünf, in einem zweiten 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Das gilt auch für mögliche andere zusätzliche Jobs, etwa Minijobs oder kurzfristige Aushilfstätigkeiten.

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