Werkstudent und Minijob - Geht das?

Werkstudent und Minijob – Geht beides gleichzeitig?

Viele Studenten arbeiten neben dem Studium, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren oder um sich etwas Besonderes leisten zu können. Besonders attraktiv sind dabei Tätigkeiten als Werkstudent. Wer überlegt, zusätzlich einen Minijob anzunehmen, muss jedoch bestimmte Aspekte beachten. Ansonsten kann dir eine böse Überraschung bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern drohen. Definition Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Attraktive Jobs für Studenten

Werkstudentenjobs sind für Studenten und Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv. Studenten bekommen auf diese Weise meist eine spannende Tätigkeit, die eng mit ihren Studieninhalten verknüpft ist. Zudem ist der Stundenlohn häufig höher als bei einfachen Aushilfstätigkeiten. Auch viele Arbeitgeber setzen auf Werkstudenten: Diese weisen häufig gute Qualifikationen vor. Hinzu kommt ein weiterer Pluspunkt – für beide Seiten: Werkstudentenjobs sind üblicherweise sozialversicherungsfrei. Kranken- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an; eine Pflegeversicherungspflicht besteht ebenfalls nicht. Allerdings bist du rentenversicherungspflichtig.

Vorzüge von Minijobs

Auch Minijobs haben für Studenten gewisse Vorteile. Als Minijob gilt ein Job, bei dem im Durchschnitt entweder maximal pro Monat 520 Euro (oder 6240Euro im Jahr) verdient wird. Ein kurzfristiger Minijob erstreckt sich über höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Der Verdienst kann dann auch höher als 520 Euro sein. Die meisten Minijobber sind auf 520-Euro-Basis tätig. Dafür arbeiten sie wenige Stunden pro Woche.

Ein klarer Vorteil von Minijobs: Auch hier fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt zumindest dann, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Falls du dich doch freiwillig dafür entscheidest, zahlst du einen geringen Betrag in die Rentenversicherung ein. Den größeren Anteil übernimmt der Arbeitgeber. Besonders viel macht das jedoch bei einem 520-Euro-Job nicht aus.

Die Vorzüge von Werkstudentenjobs und Minijobs in Hinblick auf Sozialversicherung und Steuer sind jedoch mit gewissen Voraussetzungen verbunden. Nur, wenn du diese erfüllst, profitierst du optimal von den Vorteilen solcher Jobs.

Minijobs bieten viele Vorteile für Studenten, insbesondere für Werkstudenten. Hier sind einige davon:

  1. Flexibilität: Minijobs sind in der Regel Teilzeitbeschäftigungen, was bedeutet, dass sie sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen. Studenten können ihre Arbeitszeiten an ihre Studienzeiten anpassen, um sicherzustellen, dass sie genügend Zeit für ihre Studien haben.
  2. Finanzielle Unterstützung: Minijobs bieten Studenten die Möglichkeit, ihre finanziellen Mittel aufzustocken und sich ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen.
  3. Berufliche Erfahrung: Minijobs bieten Studenten die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in ihrem Bereich zu sammeln und ihre Fähigkeiten zu verbessern. Dies kann ihnen helfen, ihre Karrierechancen nach dem Studium zu verbessern.
  4. Netzwerkaufbau: Durch den Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten können Studenten wertvolle Kontakte knüpfen, die ihnen später bei der Jobsuche und Karriereentwicklung von Nutzen sein können.
  5. Verantwortung: Minijobs bieten Studenten die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Fähigkeiten im Umgang mit Aufgaben und Projekten zu verbessern.

Das musst du bei einem Job als Werkstudent und einem Minijob beachten

Viele Studenten haben mehrere Jobs, um die Kosten für Miete, Lebensmittel & Co zu stemmen. Bei einer Werkstudententätigkeit sind sie häufig in Teilzeit in einem beruflichen Umfeld tätig, das ihrem Studiengang entspricht. Oft schreiben sie sogar in Kooperation mit dem Arbeitgeber an ihrer Abschlussarbeit. Sie lernen so ganz praktisch etwas dazu, von dem sie anders als bei vielen Aushilfstätigkeiten auch inhaltlich profitieren können. Andererseits sind viele Studenten in Minijobs tätig – etwa als Aushilfe im Supermarkt, als Servicekraft oder in der Warenverräumung.

Viele Studenten fragen sich, was sie bei der Kombination eines Werkstudenten- und eines Minijobs beachten müssen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit.

So viel darfst du arbeiten, um noch als Student zu gelten

Die meisten Werkstudenten wissen es: Um als Werkstudent zu gelten, dürfen sie höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt zumindest während des Semesters. Gleichzeitig müssen sie eingeschriebene Studenten sein, um den Job überhaupt annehmen zu können. Ein Urlaubssemester dürfen sie zum Beispiel gerade nicht machen, ebenso ist ein Werkstudentenjob nicht möglich, wenn du bereits deine Abschlussarbeit abgegeben hast. Diese Jobs sind für Studenten gedacht, die aktiv studieren – sie richten sich an ordentlich Studierende.

Als ordentlich Studierende gelten auch Menschen, die zwar die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 20 Stunden überschreiten, bei denen diese Mehrarbeit jedoch abends, nachts oder am Wochenende anfällt – also in Zeiten, in denen sie ohnehin nicht an der Uni sein müssen. In den Semesterferien darfst du beliebig viele Stunden machen, ohne deinen Werkstudentenstatus in der Sozialversicherung zu verlieren.

Beachte jedoch: Du darfst die 20 Stunden Wochenarbeitszeit höchstens 26 Wochen beziehungsweise 182 Tage lang überschreiten, wenn du deinen Werkstudentenstatus behalten willst. Hier zählen alle Tätigkeiten zusammen, denen du innerhalb eines Jahres (Achtung: nicht Kalenderjahr!) nachgegangen bist.

Werkstudentenjobs sind zwar nicht an eine bestimmte Stundenzahl geknüpft, die Arbeitszeit ist aber meist höher als bei Minijobs. Viele Studenten nutzen das Maximum von 20 Wochenarbeitsstunden aus.

Und genau bei diesem Maximum liegt auch der Knackpunkt: Egal, welchen Jobs du zusätzlich nachgehst, du solltest nach Möglichkeit diese 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Erlaubt ist dies zwar – allerdings giltst du dann nicht mehr als Student in der Sozialversicherung. Stattdessen wirst du als Arbeitnehmer angesehen – der Fokus liegt nach dieser Einstufung nicht mehr auf deinem Studium, sondern auf deiner Arbeitstätigkeit.

Hast du also sowohl einen Werkstudenten- als auch einen Minijob, ist es wichtig, dass beide Tätigkeiten zusammengenommen normalerweise nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen. Überschreitest du diesen Wert, entfällt die Sozialversicherungsfreiheit. Du musst dann regulär Beiträge zahlen. Auch Steuern können, je nach deinem Verdienst, anfallen.

Achtung, Steuern

Abhängig nachdem, wie hoch dein Gehalt aus deinem Job oder deinen Jobs ist, fallen dafür unter Umständen Steuern an. Der Steuerfreibetrag für Studenten liegt bei derzeit 10.908 Euro pro Jahr. Das heißt, dass du monatlich 909 Euro verdienen darfst, ohne steuerpflichtig zu werden. Überschreitest du diesen Betrag im Durchschnitt, wird Einkommenssteuer fällig. Verdienst du nur knapp mehr als den Freibetrag, solltest du prüfen, ob du nicht etwas weniger Stunden machen kannst, damit dir die Steuerpflicht erspart bleibt.

So wirken sich Jobs als Werkstudent und Minijobs auf die Krankenversicherung aus

Auch die Auswirkungen von Nebenjobs während des Studiums auf die Krankenversicherung spielen für Studenten eine Rolle. Zunächst ist zu unterscheiden, in welcher Form du krankenversichert bist.

Für Studenten, die noch keine 25 Jahre alt sind, ist meist die gesetzliche Familienversicherung das Mittel der Wahl. Hierfür fallen keine Beiträge an. Allerdings ist das nur möglich, wenn du maximal 520 Euro (in einem Minijob) pro Monat verdienst. Hast du einen Werkstudentenjob, liegt die monatliche Obergrenze bei 520 Euro. Verdienst du mehr, fällst du aus der Familienversicherung heraus und musst dich selbst versichern.

Hast du einen Werkstudentenjob, bei dem du mehr als 520 Euro pro Monat verdienst, ist dieser zwar theoretisch sozialversicherungsfrei. Falls du bisher über deine Familie krankenversichert warst, musst du nun allerdings eine eigene Krankenversicherung abschließen. Die Kosten liegen pro Monat bei rund 80 Euro. Das gilt auch für andere Nebenjobs, bei denen dein Einkommen bei mehr als 520 Euro liegt. Du kannst dich gesetzlich oder privat studentisch versichern.

Status als Arbeitnehmer

Wenn du deinen Status als Student in der Sozialversicherung durch dein Arbeitspensum verlierst, giltst du als Arbeitnehmer. Du verlierst dann die Vorteile von Werkstudentenjobs und Minijobs in Hinblick auf die Sozialversicherungsfreiheit.

Einen Pluspunkt hat der Status als Arbeitnehmer jedoch: Zwar zahlst du Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Allerdings musst du dich nicht mehr auf eigene Kosten krankenversichern. Zudem erarbeitest du dir mit deiner Arbeitstätigkeit Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen, die mit dem Einzahlen in die Sozialversicherung einhergehen – etwa den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Job