Zwei Werkstudentenjobs - Geht das?

Zwei Werkstudentenjobs – Geht das?

Viele Studenten sind chronisch knapp bei Kasse. Ein Job ist die Lösung – und Werkstudentenjobs sind häufig besonders begehrt, weil sie nicht nur mit dem Studium zu tun haben, sondern meist auch mehr Geld bringen als eine Aushilfstätigkeit. Die Einstufung als Werkstudent ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Immer wieder kommt die Frage auf, ob auch mehrere Werkstudentenjobs miteinander kombiniert werden können. Das und mehr erfährst du in diesem Artikel.

Ist es möglich, zwei Werkstudentenjobs zu haben?

Die kurze Antwort lautet: Ja, es ist möglich. Prinzipiell kannst du mehrere Werkstudententätigkeiten miteinander kombinieren. Allerdings geht das nur, wenn du dich dabei im Rahmen der üblichen Regelungen bezüglich eines Werkstudentenjobs bewegst. Nur dann behältst du deinen Status als Werkstudent. Dabei ist vor allem die Zahl der Stunden, die du wöchentlich für deine(n) Job(s) aufwendest, entscheidend. Der Verdienst spielt hingegen für die Einstufung als Werkstudent keine Rolle.

Als Werkstudent darfst du während des Semesters regulär maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ausnahmen können bei Nacht- und Wochenendarbeit bestehen. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du hingegen auch in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) arbeiten. Diese Regelung hat den Hintergrund, dass du in erster Linie Student sein musst, um den Werkstudenten-Status beibehalten zu können.

Das Studium muss im Vordergrund stehen und nicht der Werkstudentenjob zu deiner Haupttätigkeit werden. Insgesamt darfst du also mit deinen Werkstudentenjobs durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Theoretisch sind deshalb auch drei Werkstudentenjobs möglich, auch wenn das innerhalb dieser Grenze praktisch schwer umsetzbar sein dürfte. Die Einstufung, ob du in erster Linie Student oder Arbeitnehmer bist, trifft letztlich deine Versicherung.

Arbeitest du durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Woche als Werkstudent, fällt dein Werkstudenten-Status in der Sozialversicherung weg. Du unterliegst dann der regulären Besteuerung, die für deine Jobs im jeweiligen Fall gilt.

Was ist mit Steuern bei mehreren Werkstudententätigkeiten?

Ein Nebenjob als Werkstudent verschafft dir zusätzliche Einnahmen. Du hast davon jedoch nur dann möglichst viel, wenn du die geltenden steuerlichen Regelungen beachtest. Im besten Fall musst du keine Steuern für deine Tätigkeiten als Werkstudent zahlen. Bei der Einstufung kommt es auf dein Einkommen an. Hierfür werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Liegt dein monatliches Gehalt bei maximal 450 Euro im Schnitt, bist du steuerfrei. Verdienst du mehr, zahlt dein Arbeitgeber Steuern an das Finanzamt.

Als Werkstudent wirst du in eine Lohnsteuerklasse eingestuft. Welche das ist, hängt von deinen Lebensumständen ab. Die meisten Studenten sind in Lohnsteuerklasse 1, die etwa für ledige Personen ohne Kinder gilt. Nimmst du nun jedoch einen weiteren Werkstudentenjob an, gilt dafür in der Regel die Steuerklasse 6. Dadurch hast du allerdings deutlich höhere Abgaben. Über eine Steuererklärung kannst du dir die gezahlten Steuern jedoch später zumindest zum Teil zurückholen. Bist du unter dem Steuerfreibetrag geblieben, erhältst du auf diese Weise alle gezahlten Steuern zurück.

Es gibt auch die Annahme, dass dich ein zweiter Arbeitgeber pauschal besteuert. Dann behält dein Arbeitgeber zwei Prozent deines Einkommens ein und führt es an das Finanzamt ab. In diesem Fall sollen beide Jobs in Steuerklasse 1 laufen. Dies stimmt jedoch so nicht, da nur bei einer geringfügigen 450€ Beschäftigung pauschal versteuert werden kann. Halte hier bitte nochmal mit einen Steuerberater Rücksprache.

Nur bis zum Grundfreibetrag steuerfrei

Mit zwei Werkstudentenjobs rutschst du leicht über den jährlichen Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Von deinen Einkünften wird außerdem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (Steuerklasse 1) abgezogen. Auch eine Vorsorge-Pauschale und Pauschalbeträge für sonstige Sonderausgaben kannst du abziehen. Hast du nach dieser Rechnung immer noch mehr als 9.168 Euro im Jahr verdient, bist du steuerpflichtig. Effektiv bedeutet das, dass du maximal 950 Euro pro Monat als Werkstudent verdienen darfst, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen.

Wenn du zu viel verdienst, um steuerfrei zu bleiben, hängt es von individuellen Umständen ab, wie viele Steuern du zahlen musst. Mindestens 14 Prozent Steuern fallen jedoch an. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und, falls für dich relevant, Kirchensteuer. Wenn du als Werkstudent einen guten Stundenlohn erhältst und viel arbeitest, kannst du jedoch auch mit nur einem Werkstudentenjob über den jährlichen Steuerfreibetrag kommen. Hier lohnt sich also ein gründlicher Blick, bevor du einen oder mehrere Werkstudentenjobs annimmst.

Wenn du dich dazu entscheidest, mehrere Werkstudententätigkeiten parallel auszuführen, solltest du alle Arbeitgeber über diesen Umstand in Kenntnis setzen. Schließlich müssen dich deine Arbeitgeber ordnungsgemäß anmelden. Deshalb sollten sie wissen, dass du mehr als einen Werkstudentenjob hast.

Was ist mit der Sozialversicherung?

Werkstudenten haben einen Sonderstatus in der Sozialversicherung. Weil du hauptberuflich aus Sicht der Krankenkasse als Student giltst, bist du in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert – und nicht über deinen Arbeitgeber. In die Arbeitslosenversicherung musst du nicht einzahlen, allerdings fallen Rentenversicherungsbeiträge für deine Jobs an.

Verdienst du durchschnittlich maximal 445 Euro pro Monat durch deine Jobs, kannst du dich über deine Familie versichern. Du musst dann selbst keine Beiträge zahlen. Allerdings liegt die Altersgrenze für diese Möglichkeit bei 25 Jahren. Wenn du älter bist oder mehr verdienst, musst du dich als Werkstudent selbst studentisch versichern. Falls du durch die Höhe deiner Einnahmen voll sozialversicherungspflichtig bist, bist du über deinen Job sozialversichert. Dann werden dir jedoch auch die üblichen Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen.

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