Werkstudentenvertrag

Werkstudentenvertrag: Das sollte geregelt sein

Viele Studenten verdienen sich durch eine Tätigkeit als Werkstudent etwas hinzu, um Miete, Lebensmittel und Versicherungen finanzieren zu können. Neben einem oft guten Stundenlohn haben sie dadurch die Chance, ihre Studieninhalte in der Praxis umzusetzen. Auch Arbeitgeber profitieren, unter anderem wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, sollte unbedingt ein Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden. Diese Inhalte müssen oder können in einem solchen Vertrag enthalten sein.

Werkstudent: ein attraktiver Job für beide Seiten

Werkstudentenjobs sind bei Studenten beliebt. Das liegt einerseits daran, dass der Stundenlohn meist höher ist als bei einfachen Aushilfstätigkeiten im Supermarkt oder einem Café. Durchschnittlich verdienen sie rund 10, aber auch bis zu 15 Euro pro Stunde. Zugleich verdienen Werkstudenten in der Regel mehr als bei einem Minijob; auch, weil sie mehr Stunden machen. Gleichzeitig sammelst du als Werkstudent erste Berufserfahrungen, die sich gut in deinem Lebenslauf machen. Bewährst du dich aus Sicht des Arbeitgebers, besteht außerdem die Chance, dass dieser dich nach dem Studium übernimmt.

Auch für den Arbeitgeber sind Werkstudenten attraktive Mitarbeiter. Sie sparen einerseits Sozialabgaben – für Werkstudenten, die durchschnittlich maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Lediglich in die Rentenversicherung muss einbezahlt werden, aber nicht in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber schätzen Werkstudenten andererseits in vielen Fällen auch als zukünftige Mitarbeiter – eine Art hauseigene Kaderschmiede. Durch den Werkstudentenjob können sie die Studenten besser kennenlernen und später entscheiden, ob sie auch als reguläre Arbeitnehmer zum Unternehmen passen. Attraktiv sind Werkstudenten auch, weil sie durch ihr Studium schon Vorwissen mitbringen. Und nicht zuletzt werden die anderen Angestellten durch die Werkstudenten entlastet.

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Werkstudent

Du kannst jedoch nur als Werkstudent arbeiten, wenn du immatrikuliert bist und deine Abschlussarbeit noch nicht bestanden hast. Außerdem darfst du kein Urlaubssemester machen und dich noch nicht im 14. Fachsemester befinden.

Entscheidest du dich für einen solchen Job, liegt dein Gehalt meist zwischen 450 und 850 Euro pro Monat. Während die Arbeitszeit während des Semesters auf regulär 20 Stunden begrenzt ist, darfst du in den Semesterferien auch mehr arbeiten. Dasselbe gilt abends und am Wochenende, weil die Arbeitstätigkeit hier nicht mit deinen Uni-Verpflichtungen kollidiert.

Wenn du ein gutes Angebot gefunden hast und der Arbeitgeber Interesse daran hat, dich einzustellen, kommt es darauf an, das neue Arbeitsverhältnis durch einen Vertrag festzuhalten. So ist der Umgang mit möglichen Streitpunkten geregelt – und beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen.

Das sollte im Werkstudentenvertrag enthalten sein

Ein detaillierter Werkstudentenvertrag ist die Grundlage einer reibungslosen Zusammenarbeit. In seiner Ausgestaltung ist ein Werkstudentenvertrag ähnlich wie ein regulärer Arbeitsvertrag. Die Unterschiede liegen im Detail – etwa im Verweis auf die Art des Jobs und der Ausgestaltung der Tätigkeit.

Diese Punkte sollten im Werkstudentenvertrag geregelt sein

Ein Werkstudentenvertrag unterscheidet sich formal nicht von einem regulären Arbeitsvertrag. So müssen zwingend die Vertragspartner namentlich genannt werden, damit klar ist, zwischen wem der Vertrag geschlossen wird. Auch die Unterschrift beider Vertragspartner ist erforderlich, damit der Vertrag rechtswirksam ist.

Ein Werkstudentenvertrag enthält Angaben zum Tätigkeitsbereich des Werkstudenten. Dieser wird genauer beschrieben. Welche Aufgaben hat der Mitarbeiter üblicherweise? In welchem Bereich, in welcher Filiale wird er wozu eingesetzt? Diese Informationen sollten enthalten sein.

Typisch für einen Werkstudentenvertrag ist der Hinweis auf die Werkstudententätigkeit. Somit ist klar, um was für eine Art Job – mit allen Chancen und Limitationen – es sich handelt.

Die Tätigkeit des Werkstudenten im Detail

In jeden Arbeitsvertrag gehören außerdem Angaben zu den Vertragsbedingungen. Der Umfang der Arbeitszeit wird üblicherweise genannt, gegebenenfalls auch der Stundenlohn vermerkt. Muss zeitweise auch sonn- und feiertags gearbeitet werden? Möglicherweise ist im Werkstudentenvertrag auch ein Hinweis darauf enthalten, dass du als Werkstudent in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst.

Ist der Job befristet? Auch diese Information sollte sich im Werkstudentenvertrag finden. Die Dauer der Probezeit sollte darin ebenfalls vermerkt sein.

Was ist mit Urlaub? Der Urlaubsanspruch gehört ebenfalls in den Werkstudentenvertrag.

Vom Verhalten im Krankheitsfall bis zur Verschwiegenheitspflicht

Auch das Verhalten bei einer Erkrankung, durch die der Werkstudent nicht zur Arbeit kommen kann, sollte im Arbeitsvertrag vorgegeben werden. Ab wann ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig?

In vielen Arbeitsverträgen findet sich zudem ein Hinweis auf den Umgang mit Firmeneigentum, etwa Laptops und Handys oder zur Nutzung von Dienstwagen. Auch die Rückgabe entsprechender Gegenstände nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist so geregelt.

Arbeitnehmer dürfen bestimmte Informationen über den Arbeitgeber oder dessen Tätigkeiten nicht an Dritte weitergeben. Deshalb gehört ein Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht in den Vertrag.

Ausschlussfristen und der Umgang mit den Daten des Mitarbeiters

Auch die Kündigungsfrist kann im Werkstudentenvertrag thematisiert werden. Zwar gelten davon unabhängig gesetzliche Kündigungsfristen; der Arbeitgeber kann jedoch innerhalb von gewissen Grenzen davon abweichen. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist bei Werkstudenten vier Wochen.

Gibt es Ausschlussfristen? Wenn ja, können Mitarbeiter Ansprüche nur innerhalb dieser Zeitspanne geltend machen. Dies muss ebenfalls im Arbeitsvertrag vermerkt sein.

Um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss der Arbeitgeber zudem offenlegen, wie er mit personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers umgeht, etwa, ob er diese an Dritte weitergibt.

Schließlich finden sich in jedem Arbeitsvertrag die Schlussbestimmungen, die unter anderem einen Hinweis auf Rechtswirksamkeit des Vertrags enthalten.

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