Krankenversicherung als Werkstudent

Krankenversicherung als Werkstudent: Tipps & Infos

Das Thema Krankenversicherung kann für Studenten verwirrend sein – erst recht, wenn sie einer Tätigkeit als Werkstudent nachgehen. Die folgenden Informationen geben dir einen Überblick über unterschiedliche Versicherungsoptionen und erklären dir, was du als Werkstudent beachten musst, um die damit verbundenen Privilegien nicht zu verlieren.

Krankenversicherung: Grundsätzliche Optionen für Studenten

Um eine grundlegende Frage zuerst zu klären: Als Student musst du immer krankenversichert sein; egal, auf welchem Weg, und egal, ob du als Werkstudent arbeitest oder nicht. Welche Möglichkeiten dir dabei offenstehen, hängt insbesondere von deinem Alter ab.

Wenn du unter 25 Jahren alt bist

Bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahrs kannst du die Familienversicherung deiner Familie nutzen. Die Krankenversicherung über die Eltern ist für Studenten kostenlos, weshalb die meisten Studenten diese Option bevorzugen. Möchtest du trotz eines Nebenjobs in der Familienversicherung bleiben, darfst du allerdings nicht zu viel Geld verdienen.

Krankenversicherung ab 25 Jahren

Nach der Vollendung des 25. Lebensjahrs ist eine Krankenversicherung über die Familie keine Option mehr. Studenten müssen sich nun grundsätzlich selbst versichern. Sie können dabei aus verschiedenen Alternativen wählen. Auch hier spielt das Alter eine wichtige Rolle.

Einerseits gibt es die studentische Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, bei der du die Krankenkasse frei wählen kannst. Der Beitragssatz ist vergleichsweise niedrig; du musst monatlich rund 80 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings kommt diese Art der Versicherung nur in Frage, bis du 30 Jahre alt bist oder wenn du noch nicht im 15. Fachsemester studierst. In diesen Fällen musst du dich anderweitig versichern, falls nicht bestimmte Gründe für eine Ausnahme vorliegen – etwa eine Erkrankung oder die Betreuung eines Kindes.

Eine weitere Möglichkeit ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Hier zahlst du einen Beitragssatz zwischen rund zehn und rund 14 Prozent. Im ersten halben Jahr des Übergangs aus der studentischen Pflicht- hin zur gesetzlichen Krankenversicherung musst du nur einen ermäßigten Beitrag zahlen. Die einzelnen Krankenkassen erheben zudem einen individuellen Zusatzbeitrag.

Zuletzt gibt es auch die Möglichkeit, dich freiwillig privat zu versichern. Die Sätze der privaten Krankenkassen unterscheiden sich. Das Höchstalter für die private Krankenversicherung für Studenten liegt bei 34 Jahren. Bei dieser Option sollte vorher geprüft werden, ob eine Mitgliedschaft sinnvoll ist. Es kann schwierig werden, später wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Krankenversicherung bei einer Tätigkeit als Werkstudent

Die Werkstudententätigkeit hat für Studenten einen gewichtigen Vorteil. Nicht nur sind entsprechende Jobs häufig besser bezahlt als ein Minijob als Aushilfe. Auch fallen dafür keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung an. Werkstudentenjobs sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das bedeutet, dass auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden müssen.

Das sollte jedoch nicht so verstanden werden, dass Studenten gar keine Krankenversicherung benötigen. Du musst stets krankenversichert sein. Du kümmerst dich um deine Krankenversicherung als Werkstudent jedoch selbst, weshalb ein erneuter Abzug dafür bei deinem Lohn nicht erforderlich ist.

Die Ausgestaltung eines Nebenjobs kann sich jedoch auf deine Krankenversicherung und den damit verbundenen Tarif auswirken.

Wenn du in der Familienversicherung bist

Wenn du familienversichert bist, darfst du nur einen gewissen Beitrag hinzuverdienen. Andernfalls fällst du aus der Familienversicherung hinaus und musst dich selbst versichern. Der Höchstbetrag liegt bei einer Werkstudententätigkeit bei 435 Euro brutto pro Monat, bei einem Minijob sind es 450 Euro brutto.

Wenn du dich selbst versicherst

Wenn du die Voraussetzungen beachtest, damit du noch als Werkstudent giltst, wirkt sich eine Werkstudententätigkeit nicht unmittelbar auf deine Krankenversicherung aus. Anders verhält es sich, wenn du nicht mehr als Werkstudent eingestuft wirst.

Zu viel Arbeit: Verlust des Werkstudenten-Privilegs

Die Tätigkeit als Werkstudent ist an einen bestimmten Stundenumfang geknüpft. Wenn du mehr arbeitest, giltst du nicht mehr als Werkstudent. Dein Studium muss im Vordergrund stehen. Ausnahmen können bestehen, wenn du vor allem abends oder am Wochenende einem Nebenjob nachgehst. Auch in den Semesterferien darfst du mehr arbeiten.

Du darfst an maximal 26 Wochen (182 Kalendertage) mehr als 20 Stunden pro Woche als Werkstudent arbeiten. Andernfalls giltst du als regulärer Arbeitnehmer. Als solcher profitierst du nicht länger von der Sozialversicherungsfreiheit, die für Werkstudenten gilt. Du musst dann die üblichen Abgaben zahlen.

Wie sich ein Verlust des Werkstudenten-Status auf die Krankenversicherung auswirkt

Wer im Schnitt mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert den Werkstudenten-Status. Wenn das Studium nicht mehr die Hauptbeschäftigung ist, giltst du als normaler Arbeitnehmer.

Die Beiträge für deine Krankenkasse entsprechen dann dem für Arbeitnehmer üblichen Satz. Dieser liegt derzeit bei rund 14 Prozent. Je nachdem, wie hoch dein Verdienst ist, kann auch Lohnsteuer anfallen.

Eine Option für den Arbeitgeber?

Es ist nicht alleine deine Entscheidung, ob du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten willst und damit als regulärer Arbeitnehmer giltst. Manche Arbeitgeber lassen sich darauf gar nicht ein; sie beschäftigen für entsprechende Tätigkeiten nur Werkstudenten.

Dein Arbeitgeber kann dich zwar in anderer Form anstellen, um dich weiter zu beschäftigen. Für ihn ist das jedoch in vielen Fällen nicht sinnvoll, weil er dann Sozialabgaben für dich bezahlen muss, was bei Werkstudenten nicht der Fall ist.

Verlust des Werkstudenten-Status: Wie schlimm ist es?

Wie gravierend die Auswirkungen sind, wenn du deinen Werkstudenten-Status verlierst, hängt von deinen individuellen Voraussetzungen ab. Besonders schwerwiegend ist das, wenn du noch in der studentischen Krankenversicherung bist. Hierfür zahlst du einen ermäßigten Beitrag. Der Beitragssatz als regulärer Arbeitnehmer liegt deutlich höher; von deinem Mehr an Brutto hast du womöglich nicht sonderlich viel.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert und noch keine 30 Jahre alt, zahlst du ebenfalls einen niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag. Er liegt bei rund zehn statt den üblichen rund 14 Prozent. Auch hier ist es besser, Werkstudent zu bleiben.

Bist du älter als 30 Jahre, liegt der Beitragssatz für deine Krankenversicherung bei rund 14 Prozent – so wie bei einem regulären Arbeitnehmer auch. In diesem Fall macht es keinen großen Unterschied, ob du über deinen Arbeitgeber versichert bist oder ob du dich selbst versicherst.

Der Beitragssatz für private Krankenversicherungen ist unterschiedlich; hier kann keine pauschale Empfehlung gegeben werden.

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