Steuern als Werkstudent

Steuern als Werkstudent: Das solltest du wissen

Geld ist für viele Studenten ein Dauerthema – weil es oft hinten und vorne nicht reicht, um die Lebenshaltungskosten zu stemmen. Einige Studenten werden von ihren Eltern finanziell unterstützt, andere haben Anspruch auf staatliche Hilfen in Form von BAföG und wieder andere brauchen einen Nebenjob, um ihre Kosten decken zu können.

Wer nicht kellnern oder Regale im Supermarkt auffüllen will, kann alternativ eine Tätigkeit als Werkstudent anstreben. Das hat einige Vorteile – neben der inhaltlichen Ausrichtung am Studium und dem Gehalt auch Privilegien bei den Abgaben. In manchen Fällen können Werkstudenten jedoch steuerpflichtig werden. Das solltest du als Werkstudent über Steuern wissen.

Werkstudententätigkeit: Praktische Erfahrung neben dem Studium

Wer als Werkstudent arbeitet, gilt in erster Linie als Student, arbeitet neben dem Studium jedoch im Schnitt bis zu 20 Stunden pro Woche. Werkstudenten stehen unterschiedliche Bereiche offen. Wer Glück hat, findet einen Job, dessen Aufgaben eng mit den eigenen Studieninhalten verknüpft sind. So lernen Werkstudenten hinzu und bessern nebenbei ihren Lebenslauf auf – anders als bei einem Aushilfsjob, der nichts mit dem späteren Berufswunsch zu tun hat. Auch Haus- oder Abschlussarbeiten können oft in Kooperation mit dem Arbeitgeber beim Werkstudentenjob geschrieben werden.

Der Verdienst bei einem Job als Werkstudent ist meistens besser als bei einem einfachen Aushilfsjob. Pro Stunde kannst du bis zu 15 Euro verdienen. Werkstudenten verdienen in der Regel mehr als 450 Euro pro Monat; andernfalls würden sie als Minijobber gelten.

Werkstudenten müssen zwingend immatrikuliert sein. Du darfst kein Urlaubssemester machen oder promovieren. Auch darfst du deine Abschlussarbeit noch nicht abgegeben haben. Außerdem ist eine solche Tätigkeit eng an einen bestimmten maximalen zeitlichen Umfang geknüpft. Missachtest du die Vorgaben, riskierst du, die Vorteile eines Werkstudentenjobs zumindest teilweise zu verlieren.

Maximal 20 Stunden Arbeit pro Woche

Werkstudenten dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Rest deiner Zeit entfällt dann auf dein Studium, dem immer dein Hauptaugenmerk gelten muss. Hast du mehrere Werkstudentenjobs, kannst du nicht einfach mehrfach bis zu 20 Stunden arbeiten. Unterschiedliche Tätigkeiten werden stattdessen zusammengerechnet.

Ausnahmen für die 20-Stunden-Regel gelten in der vorlesungsfreien Zeit. Dann darfst du auch mehr Stunden machen. Auch abends oder am Wochenende darfst du mehr arbeiten.

Es ist jedoch nicht möglich, während des Semesters 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit. Werkstudenten dürfen höchstens 26 Wochen (182 Kalendertage) lang Vollzeit arbeiten. Arbeitest du in den Semesterferien mehr, musst du das im Semester entsprechend ausgleichen, wenn du weiter als Werkstudent gelten willst.

Wer im Schnitt mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert seinen Status als Werkstudent. Er gilt in Hinblick auf Sozialversicherungsabgaben als regulärer Arbeitnehmer – mit allen Pflichten, inklusive der Sozialversicherungspflicht.

Diese Steuern müssen Werkstudenten zahlen

Für Studenten ist eine Werkstudententätigkeit eine praktische Angelegenheit: Dieser Status sorgt dafür, dass sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Das heißt, dass sie keine Beiträge in die Kranken- und Pflege- sowie die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Sie sind hauptsächlich Student und zahlen dafür ohnehin Beiträge in die Krankenversicherung – oder sind noch über die Familienversicherung abgedeckt.

Sozialversicherungsabgaben gehen bei Werkstudenten also nicht vom Lohn ab – es bleibt mehr Netto vom Brutto. In die Rentenversicherung müssen Werkstudenten jedoch einzahlen. Anders als bei einem Minijob können sie nicht freiwillig auf Beiträge in die Rentenversicherung verzichten.

In diesen Fällen fällt Lohnsteuer an

Auch Werkstudenten gelten grundsätzlich als Arbeitnehmer – allerdings solche, deren hauptsächliche Tätigkeit das Studium ist. Wie andere Arbeitnehmer auch müssen sie jedoch Steuern zahlen – zumindest in bestimmten Fällen.

Du solltest deshalb den jährlichen Steuerfreibetrag unbedingt beachten. Dieser liegt 2018 bei einem Verdienst von 9000 Euro in Steuerklasse I – also dann, wenn du beispielsweise unverheiratet oder getrennt lebend bist. Von diesem Steuerfreibetrag werden zusätzlich einige pauschale Beträge abgezogen, darunter der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der in Steuerklasse I rund 1000 Euro ausmachen kann. Umgerechnet bedeutet das ein maximales monatliches Durchschnittsgehalt von 950 Euro nach diesen Abzügen vom gesamten Bruttogehalt. Verdienst du weniger, musst du keine Einkommenssteuer – in Form von Lohnsteuer – zahlen.

Verdienst du jedoch mehr als 950 Euro, wird Lohnsteuer fällig. Der Arbeitgeber führt den Betrag dann direkt ans Finanzamt ab. Hast du Lohnsteuer vorausgezahlt, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn du einkommenssteuerpflichtig bist, werden vorausgezahlte Beträge mit der tatsächlich anfallenden Steuerpflicht verrechnet. Hast du zu viel gezahlt, werden dir überschüssige Beträge erstattet.

Oft keine Lohnsteuerpflicht bei Werkstudentenjobs

Bei der Berechnung der Lohnsteuer kommt es auf bestimmte Merkmale an – unter anderem spielt eine Rolle, ob du ledig oder verheiratet bist. Auch deine Steuerklasse wirkt sich auf die steuerliche Last aus. Bist du einkommensteuerpflichtig, wird etwa ein Zehntel oder mehr deines Bruttolohns dafür verwendet. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und, falls du einer Konfession angehörst, Kirchensteuer.

Da die meisten Studenten schon aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Werkstudententätigkeit unter dem jährlichen Steuerfreibetrag bleiben, müssen sie in vielen Fällen auch keine Lohnsteuer zahlen.

Diese Abgaben können auf dich zukommen

Die meisten Studenten interessiert, mit welchen Verlusten sie durch steuerliche Abgaben rechnen müssen. Das hängt insbesondere vom Gehalt ab.

Bei der Rentenversicherung ist es bei einem Verdienst von maximal 450 Euro pro Monat möglich, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Verdienst du mehr als das, aber höchstens 850 Euro, geht je nach Steuerklasse bis zu einem Zehntel deines Verdiensts für die Rentenversicherung ab. Hier zahlst du als Arbeitnehmer einen reduzierten Anteil. Liegt dein Gehalt bei mindestens 850,01 Euro, entfallen 9,3 Prozent deines Lohns auf den Rentenversicherungsbeitrag.

Wenn du lohnsteuerpflichtig bist, macht die Lohnsteuer mindestens 14 Prozent aus.

Was ist mit der Krankenversicherung?

Auch die Frage, was mit der Krankenversicherung ist, beschäftigt viele Werkstudenten. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – es kommt auf die individuellen Voraussetzungen an. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, bist du wahrscheinlich über deine Familie krankenversichert. In diesem Fall darfst du maximal 435 Euro im Monat als Werkstudent oder 450 Euro als Minijobber verdienen, wenn du nicht aus der Familienversicherung herausfallen möchtest. Liegt dein Verdienst höher, musst du dich selbst studentisch versichern. Studenten über 25 müssen sich ohnehin selbst versichern.

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