Urlaubsanspruch als Werkstudent: Das steht dir zu

Urlaubsanspruch als Werkstudent: Das steht dir zu

Werkstudenten haben wie alle anderen Arbeitnehmer auch einen Urlaubsanspruch. Doch wie berechnet sich die Zahl der Urlaubstage pro Jahr? Welcher Urlaub dir gesetzlich zusteht und was dabei wichtig ist, erfährst du in diesem Artikel.

Welchen Urlaubsanspruch gibt es für Werkstudenten?

Jedem Arbeitnehmer steht ein gewisses Kontingent an Urlaubstagen zur Verfügung. Das ist bei einer Tätigkeit als Werkstudent nicht anders. Werkstudenten gelten nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) als Teilzeit-Arbeitnehmer und haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.

weitere Erklärungen zum Urlaubsanspruch

Wie viel Urlaub dir zusteht, hängt einerseits von den Regelungen im Betrieb ab. Mindestens hast du Anspruch auf das gesetzliche Minimum von vier Wochen Urlaub pro Jahr. Das gilt für Arbeitnehmer in Vollzeit, die regulär eine Fünf-Tage-Woche haben. Bei einer Sechs-Tage-Woche – etwa im Einzelhandel – beträgt der Mindest-Urlaubsanspruch 24 Tage. Gewährt der Arbeitgeber mehr Urlaubstage, gilt das auch für dich.

Als Werkstudent arbeitest du jedoch durchschnittlich weniger Wochenstunden, als es bei Vollzeit der Fall wäre, weil du sonst gar nicht als Werkstudent gelten könntest. Bei Teilzeittätigkeiten wird der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig berechnet.

Häufig finden sich auch im Werkstudentenvertrag Regelungen zum Urlaubsanspruch. Doch auch, wenn das nicht der Fall ist, hast du als Werkstudent Anspruch auf Urlaub. Auch tarifvertragliche Regelungen können greifen.

Wie du deine Urlaubstage errechnest

Für Werkstudenten, die ihrer Tätigkeit in Teilzeit nachgehen, klingt die Errechnung ihres Jahresurlaubs auf den ersten Blick häufig kompliziert. Schließlich arbeiten sie oft unregelmäßig und machen mal mehr und mal weniger Stunden. Hinzu kommt, dass sie meist keine vollen Acht-Stunden-Arbeitstage absolvieren, sondern oft eher vier oder fünf Stunden pro Arbeitstag im Unternehmen sind.

Der Urlaubsanspruch für Teilzeit-Kräfte wie Werkstudenten richtet sich nach der reinen Zahl der Arbeitstage pro Woche. Wenn du fünf Tage die Woche arbeitest, sind das also 20 Tage im Jahr. Vier Arbeitstage pro Woche führen zu 16, drei Tage pro Woche zu zwölf Urlaubstagen im Jahr. Wenn du zwei Tage pro Woche als Werkstudent tätig bist, hast du im Jahr Anspruch auf mindestens acht Tage Urlaub. Bei einem wöchentlichen Arbeitstag sind es noch vier Tage im Jahr.

Aus wie vielen Stunden dein Arbeitstag normalerweise besteht, ist zur Errechnung deines Urlaubsanspruchs unerheblich. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Marie arbeitet an vier Tagen pro Woche für je drei Stunden bei ihrem Arbeitgeber. Das heißt, dass sie – soweit es keine anderen betrieblichen Regelungen gibt – jährlich Anspruch auf 16 Tage Urlaub hat. Peter arbeitet hingegen wöchentlich an zwei Tagen je sechs Stunden als Werkstudent. Das führt zu einem gesetzlichen Mindesturlaub von acht Tagen im Jahr.

Stark variierendes Arbeitspensum? So berechnest du deinen Urlaubsanspruch

Was ist, wenn du keine festen Tage hast, sondern ganz unregelmäßig arbeitest? Dann ziehst du zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs deine durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche heran. Ein Beispiel: Anna leistet als Werkstudentin durchschnittlich 15 Arbeitsstunden wöchentlich. Im Betrieb gilt ein Urlaubsanspruch von 27 Tagen pro Jahr bei einer Vollzeit-Tätigkeit von 40 Wochenstunden.

In diesem Fall musst du zunächst den maximalen Urlaubsanspruch (in Vollzeit) von Tagen in Stunden umrechnen. Das wären 27 x 8 Stunden täglicher Arbeitszeit in Vollzeit = 216. 216 Stunden Urlaub sind das Maximum für Mitarbeiter bei 40 Wochenstunden in Annas Unternehmen.

Diese 216 Stunden teilst du zur Errechnung von Annas Urlaubsanspruch durch 40 (Wochenstunden in Vollzeit) = 5,4. Anschließend multiplizierst du diesen Betrag mit der Zahl ihrer durchschnittlichen Wochenstunden; also 15 Stunden. Anna hat somit 5,4 x 15 = 81 Stunden Urlaub pro Jahr, die ihr zustehen.

Ab wann du den vollen Urlaubsanspruch hast

Bei deiner Urlaubsplanung solltest du bedenken, dass du zu Beginn deiner Werkstudententätigkeit noch keinen vollen Urlaubsanspruch hast. Wenn du erst seit drei Monaten bei deinem Arbeitgeber als Werkstudent tätig bist, kannst du somit nicht mit deinen kompletten Urlaubstagen, die dir im Jahr zustehen würden, rechnen. Erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten besteht der volle Urlaubsanspruch. Das heißt, dass du erst dann deinen Urlaub schon vor Ablauf des Jahres voll nehmen kannst.

Dennoch hast du schon einen Urlaubsanspruch. Wie viele Urlaubstage du in den ersten sechs Monaten hast, kannst du anteilig errechnen. Dazu teilst du deinen jährlichen Urlaubsanspruch durch die zwölf Monate des Jahres. Dadurch erhältst du die Zahl an Urlaubstagen pro Monat und kannst deinen Anspruch entsprechend hochrechnen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme kannst du deinen Urlaub auch vor Ablauf der Wartezeit anteilig nehmen.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung im Urlaub?

Auch diese Frage beschäftigt viele Werkstudenten, die sich Urlaub nehmen möchten: Wie viel Geld bekomme ich? Du bekommst im Urlaub dein reguläres Gehalt gezahlt. Zur Berechnung wird das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen herangezogen. Deshalb kann es sich lohnen, nach einer arbeitsintensiven Phase Urlaub zu nehmen – also etwa direkt nach den Semesterferien, wenn du während der vorlesungsfreien Zeit viel gearbeitet hast.

Den Urlaub ausbezahlen lassen kannst du dir übrigens nicht. Du bist verpflichtet, deinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen. Das gilt auch dann, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden wäre, dir stattdessen den entsprechenden Lohn auszuzahlen. Die meisten Arbeitgeber würden sich darauf auch abgesehen davon, dass es nicht erlaubt ist, nicht einlassen. Den Urlaubsanspruch hättest du nämlich dennoch, weil eine solche Absprache nichtig wäre. Der Arbeitgeber könnte das gezahlte Geld nicht einmal zurückfordern – für ihn also ein doppeltes Ärgernis.

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