Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Werkstudent

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Werkstudent

Viele Studenten gehen einer Werkstudententätigkeit nach. Das ist oft lukrativer als ein Aushilfsjob und verknüpft noch dazu die Inhalte des Studiums mit der Praxis der Arbeitswelt. Wenn du darüber nachdenkst, dir einen Werkstudentenjob zu suchen, solltest du die Voraussetzungen hierfür kennen. Wir erklären dir, was nötig ist, um den Werkstudenten-Status erlangen zu können. Außerdem geben wir dir Tipps zu Steuern und deiner Versicherung als Werkstudent.

Die vielen Vorteile einer Werkstudententätigkeit

Während des Studiums reicht bei vielen Studenten das Geld nicht aus, das sie von ihren Eltern oder durch BAföG monatlich zur Verfügung haben. Viele Studenten arbeiten deshalb neben ihrem Studium. Neben typischen Studentenjobs wie Kellnern oder im Einzelhandel aushelfen kommt dabei auch eine Tätigkeit als Werkstudent infrage. Diese bietet verschiedene Vorteile.

Einerseits liegt der Stundenlohn bei Werkstudentenjobs mitunter deutlich höher als bei Aushilfstätigkeiten. Gleichzeitig bietet dir ein solcher Job die Möglichkeit, das, was du im Studium lernst, auch praktisch umzusetzen. Das macht solche Jobs oft spannender als andere Nebenjobs, weil sie häufig verantwortungsvollere Tätigkeiten umfassen.

Du sammelst zudem wertvolle Berufserfahrung, die dir bei Bewerbungen nützt, knüpfst nützliche Kontakte und hast oft gute Chancen, nach deinem Abschluss als regulärer Mitarbeiter übernommen zu werden. Häufig ist es auch möglich, die Abschlussarbeit in Kooperation mit dem Arbeitgeber zu schreiben. Aus diesen Gründen sind Werkstudentenjobs häufig umkämpft. Außerdem kommen sie nicht für jeden infrage, sondern sind nur möglich, wenn wichtige Bedingungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Werkstudent zu werden?

Werkstudentenjobs sind begehrt. Um einen solchen Job annehmen zu können, musst du jedoch bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Einerseits ist es unerlässlich, dass du eingeschriebener Student bist. Dein Studium muss außerdem ein Vollzeit-Studium sein. Du darfst dich nicht im Urlaubssemester befinden und auch noch nicht länger als 25 Fachsemester studiert haben. Duale Studenten können keinen Werkstudentenjob annehmen.

Auch bei der praktischen Ausübung eines Werkstudentenjobs gibt es einige Bedingungen. So darfst du als Werkstudent durchschnittlich maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten. Arbeit abends, nachts oder am Wochenende ist in dieser Rechnung nicht inbegriffen, jedoch gelten auch hier Grenzen. In den Semesterferien kannst du auch in Vollzeit arbeiten.

Diese zeitliche Begrenzung hängt mit dem Werkstudenten-Status zusammen. Als Werkstudent musst du in erster Linie studieren. Die Arbeit darf somit nicht im Vordergrund deiner Tätigkeiten stehen – was tendenziell der Fall wäre, wenn du regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden als Werkstudent arbeiten würdest.

Während Wochenendarbeit zwar nicht in diese 20 Stunden hineingezählt wird, liegt die Festlegung, ob du primär Student oder Arbeitnehmer bist, im Zweifel bei deiner Versicherung und ist somit Auslegungssache. Deshalb ist bei häufiger Nacht- oder Wochenendarbeit Vorsicht geboten. Kläre am besten im Vorfeld mit deiner Krankenversicherung, ob das Werkstudentenprivileg in deinem Fall gilt oder nicht.

Vorsichtig sein solltest du auch, wenn du mehrere Jobs ausübst. Wenn du etwa kurzfristig beschäftigt bist oder einen Aushilfsjob hast, wird der zeitliche Umfang aller Jobs zusammengerechnet. Somit ist wichtig, dass du insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden die Woche während des Semesters arbeitest, um das Werkstudentenprivileg zu behalten.

Welche steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte du als Werkstudent beachten solltest

Ein Werkstudentenjob bietet dir auch deshalb Vorteile, weil du in der Regel keine oder nur wenig Steuern zahlen musst. Somit bekommst du am Ende des Monats einen höheren Betrag aus deiner Arbeitstätigkeit heraus. Ob das tatsächlich der Fall ist, hängt aber von der Ausgestaltung deiner Werkstudententätigkeit im Einzelfall ab.

Zwar bist du als Werkstudent prinzipiell einkommensteuerpflichtig. Allerdings gelten gewisse Freibeträge, die effektiv meist dazu führen, dass du für deine Tätigkeit als Werkstudent keine Steuern zahlen musst. Der Grundfreibetrag in Steuerklasse 1, in die du als lediger Student ohne Kinder in der Regel fällst, beträgt aktuell 9.168 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Pauschalen, etwa die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro.

Diese Pauschalen werden zum Grundfreibetrag hinzugerechnet. Erst, wenn du im Jahr mehr verdienst als Pauschalen und Freibetrag kombiniert, bist du steuerpflichtig. Monatlich entspricht diese Grenze effektiv einem maximalen Verdienst von etwa 950 Euro. Gezahlte Steuern kannst du dir zumindest teilweise oder auch ganz über deine Steuererklärung zurückholen. Als Werkstudent lohnt es sich deshalb in der Regel, eine Steuererklärung abzugeben.

Werkstudent: Was ist mit der Krankenversicherung?

Auch Versicherungsbeiträge sind für angehende Werkstudenten ein wichtiges Thema. Hier kommt es auf deinen Verdienst im Rahmen deiner Werkstudententätigkeit an.

Wenn du nicht mehr als 445 Euro pro Monat verdienst, kannst du über deine Familie versichert bleiben, sofern du das bist. Somit musst du keine eigenen Versicherungsbeiträge abführen. Verdienst du mehr als das, reicht es, wenn du dich selbst studentisch versicherst. Die Beiträge sind dann vergleichsweise gering.

Wenn du hingegen einen Teilzeitjob annimmst, werden die die Sozialversicherungsbeiträge anteilig vom Lohn abgezogen. Außerdem musst du in diesem Fall in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, was als Werkstudent nicht der Fall ist. Rentenversicherungsbeiträge fallen allerdings in jedem Fall an.

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