Prüfung nicht bestanden – was nun?

Sowohl in einer klassischen Ausbildung als auch im Studium sind diverse Prüfungen vorgesehen, um das Erreichen von Lernzielen zu prüfen und zu bestätigen. Manche sind weniger relevant und fließen lediglich wie das Ergebnis einer Klassenarbeit in die Gesamtnote ein. Andere Zwischen- und Abschlussprüfungen hingegen sind relevanter und müssen zwingend bestanden werden – als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung oder als Basis für die Verleihung eines Titels. Doch was passiert, wenn man eine wichtige Prüfung nicht bestanden hat?

Unsplash.com © Nguyen Dang Hoang Nhu CC0 Public Domain

Multiple-Choice, Referat, Aufsatz oder Hausarbeit – Tests und Prüfungen fragen auf unterschiedliche Arten und Weisen ab, ob Lernziele erreicht wurden und ob Methoden sauber verwendet werden.

Ausbildung und Studium – ohne Prüfung kein Abschluss

In Deutschland wird ein Großteil der Ausbildung im dualen System durchgeführt, was in vielen anderen Ländern nicht der Fall ist. Die Idee dahinter: Auszubildende in kaufmännischen Berufen oder Lehrlinge im Handwerk arbeiten zum Großteil täglich im Betrieb mit und erlernen dort den praktischen Teil des jeweiligen Berufes. An einem Tag in der Woche besuchen Azubis und Lehrlinge dann die Berufsschule, wo im klassischen Schul-System der theoretische Teil vermittelt wird.

Immer häufiger werden Lehrpläne umgestellt und Berufsschulklassen zusammengefasst. Vielfach wird das System dann dahingehend umgestellt, dass die Auszubildenden im Blockunterricht den theoretischen Teil erlernen.

In der Ausbildung werden in der Berufsschule innerhalb des Klassenverbundes mehrere Fächer unterrichtet, wo durch klassische Klassenarbeiten der Lernstand abgefragt wird. Aus der mündlichen Mitarbeit und den schriftlichen Noten ergibt sich dann die Gesamtnote. Im Rahmen der Ausbildung im dualen System wird nach etwa der Hälfte der Lehrzeit eine große Zwischenprüfung durchgeführt. Nur wer diese Prüfung besteht, wird zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird dann das gesamte Wissen in einem theoretischen Teil abgefragt, bevor dann ein praktischer Teil untermauert, dass die Auszubildenden das Berufsbild in vollem Umfang beherrschen.

Das aktuelle System im Studium an einer Hochschule sieht einen Mix aus Bachelor- und Masterstudiengang vor, um in vollem Umfang die akademische Ausbildung nachzuweisen. Zu Beginn legen Studierende im Rahmen des Bachelor-Studiums diverse Prüfungen in unterschiedlichen Fächern ab. Wo noch vor wenigen Jahren „Scheine gesammelt“ wurden, müssen Studierende nun durch diverse Referate, Präsentationen und Vorträge nachweisen, dass sie den Inhalt verstanden haben. Auch schriftliche Aufsätze, Hausarbeiten und Projektarbeiten dienen im Studium als Leistungsnachweis.

Der Umfang und die Art der Prüfung werden vom Dozenten individuell festgelegt. Die wichtigste Prüfung sind dann die Modulprüfungen sowie die abschließende Bachelorarbeit. Diese Ergebnisse fließen am stärksten in die Abschlussnote ein. Wer nun auf dem Weg zur Bachelorarbeit die eine oder andere Prüfung nicht besteht oder aber die Bachelorarbeit nicht als bestanden gewertet wird, muss nicht gleich das gesamte Studium an den Nagel hängen. Es kann beispielsweise eine sogenannte Prüfungsanfechtung mit der Hilfe von Juristen angestrengt werden.

Prüfung nicht bestanden – Ruhe bewahren und Möglichkeiten ausloten

Wer im Rahmen seines Studiums eine Prüfung nicht bestanden hat, sollte zunächst einmal die Ruhe bewahren. Im ersten Schritt sollten Studierende sich mit dem Inhalt der Arbeit kritisch auseinandersetzen und Lücken im eigenen Wissensstand anerkennen. In Zukunft sollte dann entweder mehr Zeit zum Lernen oder ein effektiveres System eingesetzt werden.

Im nächsten Schritt sollten sich Studierende darüber informieren, welche genauen Auswirkungen diese eine nicht bestandene Prüfung auf das gesamte Studium hat. Darüber gibt die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Universität Auskunft. Mit etwas Glück befinden sich Studierende in einem Studiengang, wo die Prüfung so lange wiederholt werden kann, bis sie bestanden wird. Durch einfaches Wiederholen können Studierende also in diesem Fall dafür sorgen, dass der Studienabschluss nicht gefährdet wird.

Die meisten Universitäten limitieren die Versuche zum Ablegen von Prüfungen, um die Studiengänge nicht endlos in die Länge zu ziehen. Für gewöhnlich können Studierende drei Versuche nutzen.

Wurde eine Hausarbeit nicht bestanden, lohnt sich ebenfalls ein Blick in die Prüfungsordnung. Teilweise kann durch eine Überarbeitung bestanden werden, in anderen Fällen kann mit einem neuen Thema der zweite Versuch gestartet werden

Scheitern auch die Wiederholungsversuche, muss dies nicht zwangsläufig den Abbruch oder die Exmatrikulation bedeuten. Studierende sollten sich informieren, ob der nicht bestandene Teil auch an anderen Unis zwingend den Abschluss verhindert. Der Wechsel an so eine Universität kann hilfreich sein. Selbst wer die wichtige Bachelorarbeit im ersten Anlauf nicht bestanden hat, kann oft einen zweiten Versuch starten.

Eine Alternative zum zweiten Versuch wäre das Mittel der Klausureinsicht. Hier können Studierende versuchen nachzuvollziehen, woran es tatsächlich gescheitert ist. Kommen hier Zweifel darüber auf, ob die Bewertung gerechtfertigt ist, kann die Note angefochten werden.

Die Anfechtung beim Prüfungsamt

Was in der Theorie so einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis wesentlich anstrengender und komplizierter. Die aktuelle Situation in den Prüfungsämtern sieht leider so aus, dass dort zunehmend nicht qualifizierte Personen eingestellt werden. Auch in Sachen Beratung sind die Prüfungsämter leider nicht neutral, sondern raten den Prüflingen beispielsweise eher von einem Rechtsbeistand ab.

Wer nun als Studierender nicht gerade in den Rechtswissenschaften unterwegs ist, wird schnell an den komplizierten Verfahren scheitern. Unser Tipp: Auch bei gegenteiligen Aussagen des Prüfungsamtes sollte unbedingt ein qualifizierter Rechtsbeistand herangezogen werden. Diverse Kanzleien haben sich bundesweit darauf spezialisiert, Studierende beim Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse zu unterstützen.

Diese Juristen wissen sehr genau um die Grundlagen der Prüfungsanfechtung und beherrschen die Regeln in diesem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Studierende ohne Rechtsbeistand scheitern häufig schon an Fristen und einfachen Formfehlern. Verläuft der Einspruch hingegen gemeinsam mit dem Rechtsbeistand erfolgreich, steht einer Karriere im Beruf nichts mehr im Wege. Die Suche nach offenen Stellen beginnt und Studierende sollten mit einer perfekten Bewerbung die Personalentscheider überzeugen. Es gibt zahlreiche Vorlagen und Musterbeispiele, wie so eine Bewerbung aussehen kann.

Unsplash.com © Miguel Bruna CC0 Public Domain

Wer seine Prüfungen bestanden hat, darf zu Recht stolz auf sich sein. Ziele zu erreichen ist ein äußerst befriedigendes Gefühl und mit dem Abschluss in der Tasche kann nun eine erfolgreiche Karriere starten.

Allgemein