Hast du dich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, kannst du diese Entscheidung seit 1. Juli 2026 einmalig für die Zukunft aufheben lassen. Die Neuerung gilt am Quellenstand 1. November 2026 bereits. Sie ist keine erst für 2027 geplante Änderung. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert das Verfahren. Ob du die Möglichkeit nutzen möchtest, solltest du anhand deiner Absicherung und deines Budgets beraten lassen.
Um welche Befreiung geht es?
Gemeint ist die auf Antrag erteilte Befreiung in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Nicht jeder kleine Studierendenjob wurde tatsächlich so behandelt. Schau in deine Unterlagen: Gibt es einen Befreiungsantrag und wie wird die Beschäftigung abgerechnet? Bei einem regulär rentenversicherungspflichtigen Werkstudentenjob ist diese Minijob-Entscheidung nicht das passende Verfahren. Den grundsätzlichen Unterschied beschreibt die Minijob-Zentrale für Studierende.
Die gesetzliche Grundlage für die einmalige Aufhebung enthält § 6 Absatz 6 SGB VI. Der Antrag wird beim Arbeitgeber gestellt. Die Aufhebung wirkt vom Beginn des Monats an, der auf den Monat deiner Antragstellung folgt; das Meldeverfahren und ein möglicher Widerspruch der zuständigen Einzugsstelle sind dabei zu berücksichtigen. Verlass dich deshalb für das konkrete Wirksamkeitsdatum auf die bestätigte Bearbeitung.
Was sich finanziell verändert
Nach wirksamer Aufhebung werden wieder eigene Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung berücksichtigt. Die Höhe solltest du anhand deiner tatsächlichen Beschäftigung berechnen lassen. Bei einem üblichen gewerblichen Minijob beträgt der eigene Anteil 2026 grundsätzlich 3,6 Prozent; im Privathaushalt gelten andere Verhältnisse. Die Minijob-Zentrale erläutert Beitragssätze und Besonderheiten, darunter die Mindestbeitragsbemessung bei niedrigem Verdienst.
Ein ausdrücklich vereinfachtes fiktives Beispiel: Tarek arbeitet in einem gewerblichen Minijob mit 500 Euro Monatsbrutto. Unter der Annahme, dass der übliche Eigenanteil von 3,6 Prozent auf diesen Betrag anzusetzen ist, ergeben sich 18 Euro eigener Rentenbeitrag. Dies ist keine vollständige Lohnabrechnung und keine Empfehlung für oder gegen den Antrag. Bei mehreren Jobs, anderen Beitragstatbeständen oder geringerem Verdienst kann die Prüfung anders ausfallen.
Der Ablauf vom Prüfen bis zur Abrechnung
| Schritt | Deine Aufgabe | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| 1. Status prüfen | Bisherigen Befreiungsantrag und Abrechnung heraussuchen | Nicht mit anderen Versicherungsbefreiungen verwechseln |
| 2. Beratung nutzen | Rentenversicherung zu Folgen und eigenen Ansprüchen fragen | Beitrag allein beschreibt den Wert der Absicherung nicht |
| 3. Antrag abgeben | Schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber | Eingang dokumentieren lassen |
| 4. Ergebnis prüfen | Wirksamkeitsdatum und nächste Abrechnung vergleichen | Weitere betroffene Minijobs einbeziehen |
Die Minijob-Zentrale stellt Informationen und einen Aufhebungsantrag bereit. Bei mehreren parallel ausgeübten Minijobs wird die Entscheidung einheitlich behandelt. Eine rückwirkende Aufhebung und ein Widerruf der Aufhebung sind nicht vorgesehen. Gehe also nicht davon aus, dass du monatlich zwischen Befreiung und Beitragspflicht wechseln kannst.
Fragen für die Rentenberatung
- Welche Auswirkungen hätte die Aufhebung auf meinen bisherigen Versicherungsverlauf?
- Welche Beitragszeiten und sonstigen Voraussetzungen sind für mich bereits erfüllt?
- Wie hoch wäre mein eigener Beitrag in allen betroffenen Beschäftigungen?
- Welche Besonderheiten gelten bei sehr niedrigem Verdienst oder weiteren Jobs?
- Ab wann wäre die Entscheidung in meinem Fall wirksam und wie wird sie bestätigt?
Lege der Beratung deine Beschäftigungen und vorhandenen Rentenunterlagen vor. Ein allgemeiner Onlinevergleich kann diese individuelle Einordnung nicht leisten. Über die verlinkte DRV-Seite findest du die offiziellen Kontakt- und Beratungswege. Die Personalabrechnung klärt anschließend die Umsetzung im Beschäftigungsverhältnis.
Fiktiver Zeitablauf
Im Beispiel gibt Tarek seinen Antrag im November 2026 beim Arbeitgeber ab und lässt sich den Eingang bestätigen. Als nächster Monat kommt Dezember in Betracht. Er bittet die Abrechnung, den tatsächlichen Beginn nach der Meldung mitzuteilen, und kontrolliert anschließend die Dezemberabrechnung. Für zuvor abgerechnete Monate verlangt er keine rückwirkende Aufhebung. Besteht ein weiterer Minijob, informiert er auch dessen Arbeitgeber.
Notiere bei einem späteren Wechsel deiner Arbeit, welche Entscheidungen bereits getroffen wurden. Eine kurze Beschäftigungslücke oder ein neuer Arbeitgeber sollte nicht ohne Prüfung als neue freie Wahl behandelt werden. Lass die Wirkung auf aufeinanderfolgende oder parallele Beschäftigungen konkret erklären.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag direkt an die Rentenversicherung schicken?
Das vorgesehene Verfahren beginnt beim Arbeitgeber. Er nimmt die erforderlichen Meldungen vor. Verwende den offiziellen Antrag und dokumentiere die Abgabe.
Kann ich vergangene Monate nachträglich umstellen?
Nein, diese Aufhebung wirkt für die Zukunft. Sie ist keine Möglichkeit, beliebige zurückliegende Minijobmonate nachträglich anders abzurechnen.
Gilt das auch für meinen Werkstudentenjob?
Die hier beschriebene Möglichkeit betrifft die Minijob-Befreiung. Prüfe zuerst unter Minijob oder Werkstudentenjob, welche Beschäftigungsform tatsächlich vorliegt. Bei unklaren Abzügen hilft der Beitrag Lohnabrechnung verstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellenstand: . Die verlinkten Fachstellen und Gesetzestexte helfen dir, deinen konkreten Fall weiter zu prüfen.
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