BAföG als Werkstudent: Das solltest du beachten

BAföG als Werkstudent: Das solltest du beachten

BAföG und Werkstudentenjob – geht das? Diese Frage kommt unter Studenten immer wieder auf. Die staatliche Förderung allein reicht bei vielen zum Leben nicht aus. Gleichzeitig drohen Einbußen beim BAföG, wenn du mit einem Nebenjob zu viel verdienst. In diesem Artikel erfährst du, welche Einkommensgrenzen du beachten solltest und wie Einkünfte aus einem Werkstudentenjob auf deinen BAföG-Satz angerechnet werden.

Darf ich als BAföG-Empfänger einen Werkstudentenjob annehmen?

Ja, das darfst du. Bei vielen Studenten reicht die staatliche Unterstützung in Form von BAföG gar nicht aus, um damit von der Miete bis zu den Lebensmitteln alle Kosten zu decken. Deshalb ist es prinzipiell möglich, als BAföG-Empfänger einen Nebenjob in Form eines Werkstudentenjobs anzunehmen. Auch andere Nebenjobs, etwa einen Minijob, kannst du ausüben.

Allerdings solltest du dabei bedenken, dass sich deine Einkünfte aus einer Werkstudententätigkeit ab einer gewissen Höhe auf deinen BAföG-Satz auswirken. Der Freibetrag, innerhalb dem du dennoch deinen vollen BAföG-Satz erhältst, liegt im Regelfall bei 5.400 Euro im Jahr. Diese Zahl bezieht sich auf den Bruttobetrag.

Dieser Betrag setzt sich aus dem grundlegenden gesetzlichen Freibetrag in Höhe von 3.480 Euro sowie der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro und 21,3 Prozent Sozialabgaben (rund 950 Euro) zusammen. Somit kommt man auf einen tatsächlichen Freibetrag von rund 5.400 Euro im Jahr. Innerhalb dieser Grenze bekommst du trotz eines Werkstudentenjobs dein volles BAföG ausgezahlt.

Solltest du bereits verheiratet sein oder Kinder haben, liegen die Freibeträge etwas höher. Du darfst dann pro Monat mehr verdienen, ohne Abzüge beim BAföG befürchten zu müssen. Wie hoch diese Freibeträge sind, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Beachte: Falls du mehrere Jobs hast – auch kurzfristige zählen hierzu –, werden alle Einnahmen zusammengerechnet, um deinen BAföG-Anspruch zu prüfen. Falls dein Arbeitgeber dir Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlt, wird auch das angerechnet.

Die magische Einkommensgrenze von 450 Euro

Umgerechnet kannst du also monatlich 450 Euro durch deinen Werkstudentenjob verdienen, ohne mit weniger BAföG auskommen zu müssen. Alternativ kannst du auch in kurzer Zeit 5.400 Euro verdienen, ohne Einbußen beim BAföG hinnehmen zu müssen. Verdienst du hingegen mehr, kürzt der Staat dir deinen BAföG-Satz entsprechend, denn du kannst deine Lebenshaltungskosten teilweise selbst decken und benötigst so aus Sicht des Staates weniger Unterstützung.

Dann arbeitest du zwar mehr, erhältst aber auch weniger Unterstützung vom Staat – praktisch hast du dadurch in der Regel nicht mehr Geld in der Tasche. Ob sich das lohnt, musst du selbst abwägen.

Nur wenige Stunden in deinem Werkstudentenjob zu machen, um nicht über einen Verdienst über 450 Euro monatlich zu kommen, macht auch deshalb Sinn, weil du als BAföG-Empfänger in der Regelstudienzeit mit deinem Studium fertig werden solltest. Du erhältst darüber hinaus kein BAföG. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn es gravierende Gründe gab, wegen derer du nicht in Regelstudienzeit studieren konntest.

Du solltest deinem Studium die nötige Zeit widmen, die sicherstellt, dass du deinen Abschluss in Regelstudienzeit erlangen kannst. Sonst bekommst du nach diesen Semestern womöglich Probleme, deinen Lebensunterhalt als Student überhaupt noch zu finanzieren.

Werkstudentenjobs sind während des Semesters regulär auf 20 Wochenstunden begrenzt. Bei mehr Stunden verlierst du im Normalfall deinen Werkstudentenstatus und die zugehörigen Privilegien. Auch einen BAföG-Anspruch hast du nicht mehr, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche als Werkstudent tätig bist. Dasselbe gilt, wenn du im Monat mehr als den derzeit geltenden BAföG-Höchstsatz von 850 Euro in Form von Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit verdienst. Auch dann hast du keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung mehr.

Wie werden Einnahmen aus einem Werkstudentenjob auf BAföG angerechnet?

Wenn du durch deine Tätigkeit als Werkstudent im Jahr mehr verdienst als den Freibetrag von 5.400 Euro, werden deine Einkünfte auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet. Es hängt somit von deinen Verdiensten ab, wie viel BAföG du noch bekommst. Wiederrum zieht der Staat zur Berechnung den Freibetrag heran. Wichtig ist die Differenz zwischen deinen tatsächlichen Einkünften und dem Freibetrag. Diese Differenz wird über einen Verlauf von zwölf Monaten von deinem BAföG abgezogen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Jana arbeitet als Werkstudentin in einem Chemie-Unternehmen. Sie verdient monatlich 550 Euro. Damit hat sie ein jährliches Einkommen von 6.600 Euro und liegt somit über dem Freibetrag von 5.400 Euro. Ihr Werkstudenten-Gehalt wird also auf ihr BAföG angerechnet. Dazu wird die Differenz aus Einnahmen und dem Freibetrag berechnet, also 6.600 – 5.400 = 1.200 Euro. Diese 1.200 Euro erhält Jana über den Verlauf eines Jahres weniger, wenn sie ihr BAföG erhält. Ihr BAföG-Satz wird folglich um 1.200 / 12 = 100 Euro monatlich reduziert.

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